Die Fragen und Antworten entsprechen dem jetzigen Stand der Planungen (Mitte 2020). Detaillierte Informationen zu den Themen Finanzen, Grundstück und Wohnungen folgen, sobald diese feststehen.
Wozu dient eine Genossenschaftsgründung?
Wie sieht der Zeitplan für die Wohnungsgenossenschaft aus?
Die Stadtwerkschaft will zeitnah ein erstes Bauprojekt umsetzen und bald nach dem Grundstückserwerb den Baubeginn einleiten. Die ersten Wohnungen sollen in ca. drei bis fünf Jahren bezogen werden können. Weitere Bauprojekte sollen folgen.
Wie kann ich mich einbringen?
Aktuell bereiten die Gründungsmitglieder der Stadtwerkschaft in verschiedenen Arbeitsgruppen unter anderem die Bau- und Wohnkonzepte und die Bewerbung auf Grundstücke vor. Jeder, der Mitglied wird, kann sich hier mit einbringen. Die Arbeitskreise werden koordiniert von Sprechern bzw. Sprecherinnen im engen Austausch mit dem Vorstand. Die aktuellen Termine werden jeweils im Newsletter bekannt gegeben.
Die Stadtwerkschaft sucht derzeit zahlreiche weitere Mitglieder mit Wohnrecht sowie investierende Mitglieder.
Ein finanzielles Einbringen ist wichtig für den erfolgreichen Start: Bis zu 40 Prozent der sogenannten Gestehungskosten (Kosten für Grundstück und Grunderwerb, Baukosten und Baunebenkosten) müssen als Eigenkapital der Genossenschaftsmitglieder in die Genossenschaft eingebracht werden.
Wie kann ich Mitglied der Stadtwerkschaft eG werden?
Alle Nicht-Stadtwerker können ebenfalls mitmachen: Als investierende Mitglieder. Voraussetzung für eine investierende Mitgliedschaft ist der Erwerb von mindestens drei Genossenschaftsanteilen à 500 Euro. Geplant ist, dass die investierenden Mitglieder eine jährliche Dividende erhalten, sobald die Stadtwerkschaft eG Erträge („Mieteinnahmen“) durch wohnende Mitglieder hat.
Was passiert für Mitglieder bei einem Arbeitgeberwechsel?
Was ist, wenn ich noch kein ganzes Jahr bei den SWM oder einer Tochtergesellschaft bin?
Können meine Kinder/Familienangehörige ebenfalls Mitglied mit Wohnrecht werden?
Kinder oder Familienangehörige können aber selbstverständlich im Haushalt eines Genossenschaftsmitglieds mit Wohnrecht leben. Siehe dazu auch die Antwort auf die obere Frage „Wie kann ich Mitglied der Stadtwerkschaft eG werden?“
Habe ich als Genossenschaftsmitglied Anrecht auf eine Wohnung?
Grundsätzlich gibt es in der Genossenschaft drei Arten von Mitgliedern:
- Mitglieder mit Wohnrecht und aktuellem Interesse an einer Wohnung (Einzug nach Fertigstellung)
- Mitglieder mit Wohnrecht und späterem Interesse an einer Wohnung (Einzug z. B. erst in einigen Jahren gewünscht)
- Solidarmitglieder / investierende Mitglieder (ohne Wohnrecht)
Was geschieht bei Renteneintritt oder Erbe?
Mitglieder, die in einer Genossenschaftswohnung leben, dürfen natürlich auch nach dem Renteneintritt weiterhin dort wohnen.
Bezüglich des Wohnrechts gilt beim Todesfall eines Mitglieds:
- Wer zu Lebzeiten des Genossenschaftsmitglieds mit in der Genossenschaftswohnung gewohnt hat, darf auch nach dessen Tod dort wohnen bleiben.
- Das Wohnrecht wird jedoch nicht vererbt: Erben, die nicht mit dem Genossenschaftsmitglied in der Genossenschaftswohnung gewohnt haben, erhalten nach dem Tod nicht die Mitgliedschaft mit Wohnrecht. Die Geschäftsanteile unterliegen dem Erbrecht und werden an die Erben ausgezahlt.
Wie erfolgt künftig die Wohnungsvergabe?
Mitglieder können die auf der Gründungsversammlung festgelegten detaillierten Beschlüsse zur Wohnungsvergabe einsehen. Dazu bitte eine kurze Anfrage per E‑Mail an kontakt@stadtwerkschaft.de senden.
Kann ich eine Wohnung der Genossenschaft erwerben und an Dritte vermieten?
Wo werden die Wohnungen gebaut?
Angestrebt wird zunächst in einem ersten Projekt der Bau von Wohneinheiten in unterschiedlicher Größe. Weitere Bauprojekte können folgen.
Wie werden die Wohnungen aussehen?
Mit den Detailfragen wie Größe und Ausstattung der künftigen Wohnungen beschäftigt sich der Arbeitskreis „Wohn- und Baukonzepte“ der Stadtwerkschaft. Alle – auch neue – Mitglieder haben die Möglichkeit, ihre Ideen und Bedürfnisse hier aktiv mit einzubringen.
Das Angebot richtet sich grundsätzlich an eine heterogene Bewohnerschaft (Singles, Paare, Familien). Auch altersgerechtes Wohnen soll nach Möglichkeit mitbedacht werden. Die Mischung aus individuellen und Gemeinschaftsflächen wird sich auch an der Förderfähigkeit durch die Landeshauptstadt München (zum Beispiel mit einer Mischung aus München-Modell und Konzeptionellem Mietwohnungsbau (KMB)) orientieren.
Der Pkw-Stellplatzschlüssel wird sich an dem gewählten Wohnprojekt orientieren. Darüber ist aktuell jedoch noch nicht entschieden.
Was muss ich für eine Mitgliedschaft mit Wohnrecht investieren?
Investierende Mitglieder zeichnen einen Pflichtanteil in Höhe von 3 Genossenschaftsanteilen à 500 Euro (= 1.500 Euro). Selbstverständlich können Sie jederzeit weitere Anteile erwerben – bis zu maximal 500 Anteile.
Die Einlage dient der Bildung des Eigenkapitals der Genossenschaft, sie und ggf. weitere erworbene Anteile werden bei Austritt nach einem festgelegten mehrjährigen Zeitraum zurückgezahlt.
Genaueres regelt die Satzung der Genossenschaft.
Was kommt bei einer Mitgliedschaft mit Wohnrecht finanziell auf mich zu?
Mitglieder mit Wohnrecht zahlen im ersten Schritt (mit Beantragung der Mitgliedschaft):
- Eintrittsgeld in Höhe von 200 Euro (nicht rückzahlbar)
- 3 Pflichtanteile in Höhe je 500 Euro (= 1.500 Euro)
Im zweiten Schritt, also bei Einzug in eine Genossenschaftswohnung:
- monatliche Nutzungsgebühr (= Miete)
- einmalig weitere Pflichtanteile, also eine wohnungsbezogene Einlage, die sich nach der Wohnungsgröße bemisst. Bitte beachten Sie dazu die Beispielrechnungen weiter unten.
Die Einlage dient der Bildung des Eigenkapitals der Genossenschaft, sie und ggf. weitere erworbene Anteile werden bei Austritt nach einem festgelegten mehrjährigen Zeitraum zurückgezahlt. Genaueres regelt die Satzung der Genossenschaft.
Was wird die Miete / Nutzungsgebühr kosten?
Mitglieder, die mit der Genossenschaft einen Nutzungsvertrag über eine Wohnung abgeschlossen haben, zahlen eine monatliche Nutzungsgebühr (analog zur Miete). Diese bemisst sich an der Höhe der wohnungsbezogenen Einlage, ggf. abhängig von dem zugrundeliegenden Förderungsmodell und ggf. einem Stellplatz.
Eine Genossenschaft orientiert ihre Mieten / Nutzungsgebühren am Kostenmietprinzip. Die Erträge müssen den laufenden Aufwand decken (insbesondere Zinsen, Tilgungs- und Verwaltungskosten) und eine Rücklagenbildung für späteren Instandhaltungsbedarf ermöglichen.
Die genauen Kosten werden erst feststehen, sobald ein Grundstückserwerb erfolgt ist und die Details der zu bauenden Wohnungen inklusive möglicher Förderungen geklärt sind.
Beispiele für die wohnungsbezogene Einlage (= weitere Pflichtanteile)
Achtung! Es handelt sich hierbei um Beispiele auf Basis von derzeit in Ausschreibung befindlichen Genossenschaftsprojekten (in Freiham) im München-Modell bzw. konzeptionellen Mietwohnungsbau. Es sind Abschätzungen im Rahmen des Modells der Landeshauptstadt München – wie die Finanzierung eines Projektes außerhalb des städtischen Modells aussehen würde, ist derzeit noch schwer abzuschätzen.
München Modell: Fördermodell der Stadt München. Um herauszufinden, ob diese Förderung für Sie in Frage kommt, und für detaillierte Informationen klicken Sie bitte hier. Nur mit einem von der Behörde ausgestellten Berechtigungsschein, ist der Bezug einer nach München-Modell geförderten Wohnung möglich!
Hier geht’s zum Flyer München Modell
Kosten für den Bewohner:
- Monatlich: Die Nutzungsgebühr (= Miete) beträgt ca. 10,50 Euro kalt pro m² Wohnfläche
- Einmalig (vor Wohnungsbezug): weitere Pflichtanteile (= wohnungsbezogene Einlage) von 600 Euro pro m² Wohnfläche
Beispiel für eine 50 m²-Wohnung mit dem München-Modell:
- Monatliche Nutzungsgebühr: ca. 525 Euro / kalt
- Weitere Pflichtanteile: 30.000 Euro
Freifinanzierte Wohnung bzw. Konzeptioneller Mietwohnungsbau – ohne Einkommensobergrenzen:
Kosten für den Bewohner:
- Monatlich: Die Nutzungsgebühr (= Miete) beträgt ca. 12,50 Euro kalt pro m² Wohnfläche
- Einmalig (vor Wohnungsbezug): weitere Pflichtanteile (= wohnungsbezogene Einlage) von 1.200 Euro pro m² Wohnfläche
Beispiel für eine freifinanzierte 50 m² ‑Wohnung:
- Monatliche Nutzungsgebühr: ca. 625 Euro / kalt
- Weitere Pflichtanteile: 60.000 Euro
- Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier.
Bitte beachten Sie, dass die o.g. Informationen keineswegs verbindliche Rechnungen für Wohnungen der Stadtwerkschaft darstellen. Deren Konditionen können erst dann genau festgelegt werden, wenn wir ein Grundstück gefunden haben!
Welche Förderungen kann ich für selbst genutzten Wohnraum erhalten?
Die KfW bietet Kredite für Privatpersonen an, die z.B. die notwendigen Genossenschaftsanteile beim Einzug in die Wohnung einbringen möchten.
Lohnt sich eine Mitgliedschaft, auch wenn ich keine Wohnung nutzen möchte?
Jede Geldanlage ist naturgemäß mit einem gewissen Risiko verbunden. Bei der derzeitigen Entwicklung am Münchner Grundstücks- und Wohnungsmarkt dürften die Risiken einer Einlage in die Genossenschaft aber überschaubar sein.
Was kostet mich eine investierende Mitgliedschaft ohne Wohnrecht?
Die Einlage dient der Bildung des Eigenkapitals der Genossenschaft, sie und ggf. weitere erworbene Anteile werden bei Austritt nach einem festgelegten mehrjährigen Zeitraum zurückgezahlt.
Genaueres regelt die Satzung der Genossenschaft.