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Mit­ma­chen bei der Bau­grup­pe Bayernkaserne!

Stand­ort

War­um die ehe­ma­li­ge Bayernkaserne?

Auf dem Gebiet der ehe­ma­li­gen Bay­ern­ka­ser­ne (hier fin­det ihr wei­te­re Infos) ent­steht ein attrak­ti­ves neu­es Stadt­quar­tier mit rund 5.500 Woh­nun­gen für bis zu 15.000 Men­schen. Ein gro­ßer Teil ist für Genos­sen­schaf­ten vor­ge­se­hen und damit eine sehr gute Mög­lich­keit, ein genos­sen­schaft­li­ches Wohn­pro­jekt im inner­städ­ti­schen Gebiet umzu­set­zen. Die Bay­ern­ka­ser­ne ist auf abseh­ba­re Zeit das letz­te inner­städ­ti­sche Gebiet in die­ser Grö­ßen­ord­nung, das zur Aus­schrei­bung ansteht.

Wie ist der Zeit­plan für den Bau?
  • vsl. 2021: städt. Aus­schrei­bung eines ers­ten Grundstücks
  • Bewer­bung der Stadt­werk­schaft auf eines der aus­ge­schrie­be­nen Grundstücke
  • wenn die Stadt­werk­schaft ein Grund­stück bekommt:
  • ca. 1 Jahr spä­ter: Ende der Pla­nungs­pha­se und Baubeginn
  • ca. 2 Jah­re nach Bau­be­ginn: Fer­tig­stel­lung des Bauprojekts
  • Ach­tung: zeit­li­che Ver­schie­bun­gen möglich
Wo ist die genaue Lage auf dem Gelände?

Die­se Fra­ge kann erst zum Zeit­punkt der städ­ti­schen Aus­schrei­bung  beant­wor­tet wer­den. Je näher der Ter­min kommt, umso kon­kre­ter wer­den die Infor­ma­tio­nen. Nach aktu­el­lem Stand wer­den es ver­mut­lich Grund­stücke im Süden des Gebiets sein.

Wie wer­den die Woh­nun­gen aussehen?

Die kon­kre­te Gestal­tung der Woh­nun­gen (Aus­rich­tung, Bal­kon, Grö­ße) wird erst in der Pla­nungs­pha­se fest­ge­legt, nach­dem die Stadt­werk­schaft das Grund­stück bekom­men hat. Grund­la­gen hier­für wer­den durch die Bau­grup­pe erstellt. Auch hier gilt: Je wei­ter das Pro­jekt vor­an­schrei­tet, des­to detail­lier­ter die Infor­ma­tio­nen. Nur die Anzahl der Zim­mer ist in unse­ren Woh­nungs­ver­ga­be­kri­te­ri­en fest­ge­legt: Anzahl der Per­so­nen + 1 = maxi­mal nutz­ba­re Zimmeranzahl.

Wird es Kin­der­gar­ten, Schu­le, Spiel­platz, Laden­ge­schäf­te geben?

Neben den Woh­nun­gen sind Kin­der­ta­ges­stät­ten, zwei Schul­stand­or­te mit einem Gym­na­si­um, zwei Grund­schu­len, eine För­der­schu­le, eine Musik­schu­le und Sport­an­la­gen vor­ge­se­hen. Wei­ter­hin sind sozia­le Ein­rich­tun­gen wie ein Senio­ren­zen­trum, eine Jugend­frei­zeit­stät­te und Nach­bar­schafts­treffs, eine Zweig­stel­le der Münch­ner Volks­hoch­schu­le, ein gro­ßer Lebens­mit­tel­markt und wei­te­re Geschäf­te geplant.

Wie sieht die Ver­kehrs­an­bin­dung aus?

Momen­tan gibt es gut fre­quen­tier­te Bus­ver­bin­dun­gen zur U‑Bahnlinie U2 (Am Hart) und U6 (Kie­fern­gar­ten), die pas­send zum Ver­kehrs­auf­kom­men erwei­tert und ver­stärkt wer­den. Geplant ist die Ver­län­ge­rung der Tram­bahn­li­nie 23, so dass eine Tras­se durch das Gelän­de führt, die so genann­te Magistrale.

Sind Tief­ga­ra­gen geplant?

Ja. Die Stadt Mün­chen gibt vor, dass bei Neu­bau­ten ein Stell­platz­schlüs­sel von 1,0 (pro Woh­nung einen Stell­platz) rea­li­siert wer­den muss. Dies kön­nen wir durch ein gutes Mobi­li­täts­kon­zept reduzieren.

Bau­grup­pe

Wie kann ich mich auf die Bau­grup­pe bewerben?

Ablauf der Bewer­bung: Inter­es­sen­ten, die Mit­glie­der mit Wohn­recht der Genos­sen­schaft Stadt­werk­schaft e.V. sind, schrei­ben eine E‑Mail mit einer Absichts­er­klä­rung an bayernkaserne@stadtwerkschaft.de.

Benö­ti­ge Inhal­te der E‑Mail (oder Absichts­er­klä­rung s.u. aus­fül­len und anhän­gen): Mit­glieds­num­mer und/oder Name, eine kur­ze Begrün­dung der gewünsch­ten Teil­nah­me an der Bau­grup­pe, Anga­be des Wohn­mo­dells (EOF, MM oder KMB), benö­tig­te Woh­nungs­grö­ße (Anzahl der dort woh­nen­den Per­so­nen + 1 Zimmer).

Hier gehts zur Absichts­er­klä­rung als PDF, die ein­fach aus­ge­füllt und ange­hängt wer­den kann: Absichts­er­klä­rung Bayernkaserne

Alle Inter­es­sen­ten bekom­men dann eine Info des Vor­stands zum wei­te­ren Vorgehen.

Was ist das Tol­le, wenn ich an der Bau­grup­pe teilnehme?

Wer in der Bau­grup­pe aktiv ist, sichert sich zwei wesent­li­che Vorteile:

1. Die Mit­glie­der, die sich über den gesam­ten Zeit­raum in der Bau­grup­pe enga­gie­ren, haben Vor­rang in der Woh­nungs­ver­ga­be. Vor­aus­set­zung ist natür­lich, dass das Bau­pro­jekt tat­säch­lich rea­li­siert wird. Ach­tung: Die exak­te Zuwei­sung der Woh­nun­gen erfolgt erst nach der Planungsphase.

2. Die grund­sätz­li­che Aus­rich­tung des Bau­pro­jek­tes (z.B. Woh­nungs­grö­ße, Gestal­tung der Gemein­schafts­flä­chen) kön­nen die Akti­ven in der Bau­grup­pe beeinflussen.

Wie­viel Zeit wer­de ich in die Bau­grup­pe inves­tie­ren müssen?

Die Bau­grup­pe wird sich ca. ein­mal pro Monat tref­fen, um in mode­rier­ten Work­shops Ergeb­nis­se für das Wohn­pro­jekt zu erar­bei­ten. Die­se Tref­fen sind Pflicht­ter­mi­ne, da nur durch eine leben­di­ge Betei­li­gung ein Wohn­pro­jekt ent­steht, das zur Bau­grup­pe passt.

Was kos­tet mich die Teil­nah­me an der Bau­grup­pe jetzt und später?

Die Ein­la­ge für Teil­nah­me an der Bau­grup­pe bemisst sich nach dem per­sön­li­chen Wohnmodell:

Fäl­lig zum Beginn der Pla­nungs­pha­se: ca. 10% der woh­nungs­be­zo­ge­nen Pflichtanteile

Fäl­lig zum Beginn der Bau­pha­se: 100% der woh­nungs­be­zo­ge­nen Pflichtanteile

Die woh­nungs­be­zo­ge­nen Pflicht­an­tei­le sind abhän­gig von Woh­nungs­grö­ße und Wohn­mo­dell (EOF: ca. 450 € pro m², Mün­chen Modell: ca. 1.000 € pro m², KMB: ca. 1.700 € pro m²). Ach­tung: Die­se Zah­len sind Schät­zun­gen und basie­ren auf Referenzprojekten.

Die spä­te­re Nut­zungs­ge­bühr (=Mie­te) ist eben­falls abhän­gig von der Woh­nungs­grö­ße und Wohn­mo­dell (EOF: ca. 5,85 € pro m², Mün­chen Modell: ca. 11,50  € pro m², KMB: ca. 13,50 € pro m²). Ach­tung: Auch die­se Zah­len sind Schät­zun­gen und basie­ren auf Referenzprojekten.

Kann ich eige­ne Ideen in die Pla­nung einbringen?

Eige­ne Ideen sind immer will­kom­men und brin­gen das Bau­pro­jekt wei­ter. Natür­lich gibt es dabei auch Gren­zen aus gesetz­li­chen Vor­ga­ben, Bebau­ungs­plan und Bau­kos­ten, die es zu beach­ten gilt. Ideen und Gren­zen wer­den Teil der Work­shops sein.

Kom­me ich auch als inves­tie­ren­des Mit­glied in die Baugruppe?

Nein. Die Bau­grup­pe setzt sich aus­schließ­lich aus Mit­glie­dern zusam­men, die auch in das Bau­ob­jekt ein­zie­hen wer­den. Ein inves­tie­ren­des Mit­glied kann aller­dings durch mehr Genos­sen­schafts­an­tei­le das Pro­jekt unter­stüt­zen. Je höher unser Eigen­ka­pi­tal, des­to weni­ger Fremd­ka­pi­tal müs­sen wir aufnehmen.

Pro­jekt­de­tails & Risiken

Wel­che Risi­ken bestehen für die Bewer­bung und das Bauprojekt?

Mög­li­che Sze­na­ri­en in Kur­siv und in Fett die Ein­schät­zung des Risi­kos nach heu­ti­gem Stand:

Die Stadt­werk­schaft erhält das Grund­stück nicht. Die Kon­se­quenz wäre: Die Bewer­bungs­un­ter­la­gen wur­den umsonst erstellt und die Ein­la­ge für die Bau­grup­pe ist weg. Die Wahr­schein­lich­keit hier­für ist jedoch gering, da vie­le Wohn­ein­hei­ten auf dem Gelän­de der ehe­ma­li­gen Bay­ern­ka­ser­ne aus­ge­schrie­ben werden.

In der Pla­nungs­pha­se wer­den nicht genü­gend woh­nungs­be­zo­ge­ne Pflicht­an­tei­le ein­ge­zahlt. Kon­se­quenz wäre: Die Stadt­werk­schaft muss aus dem Bau­pro­jekt aus­stei­gen. Auch hier ist die Wahr­schein­lich­keit, dass die­ses Risi­ko ein­tritt, gering, da aus­rei­chend Inter­es­se am Bau­pro­jekt in der Genos­sen­schaft vor­han­den ist.

Die Kos­ten für Bau und/oder Grund­stück wer­den höher als erwar­tet. Kon­se­quenz: Die woh­nungs­be­zo­ge­nen Pflicht­an­tei­le erhö­hen sich. Die Wahr­schein­lich­keit hier­für ist gering bis mit­tel, da unse­re Kal­ku­la­ti­on kon­ser­va­tiv gerech­net ist.

Der Aus­schrei­bungs­ter­min ver­zö­gert sich. Kon­se­quenz: auch der Ein­zugs­ter­min ver­zö­gert sich. Die Wahr­schein­lich­keit hier­für ist nach den bis­he­ri­gen Abläu­fen bei städ­ti­schen Aus­schrei­bun­gen mit­tel bis hoch einzuschätzen.

Was pas­siert, wenn unse­re Bewer­bung nicht erfolg­reich ist?

Wenn die Bewer­bung fehl­schlägt (sie­he oben – das Risi­ko wird als gering bewer­tet), endet das Pro­jekt. Die Teil­neh­mer die­ser Bau­grup­pe wech­seln dann nicht auto­ma­tisch in ein Fol­ge­pro­jekt, da jedes Bau­pro­jekt und damit auch die Bau­grup­pe indi­vi­du­ell ist. Mit einer guten Begrün­dung ist natür­lich ein Wech­sel in eine ande­re Bau­grup­pe mög­lich. Dies beinhal­tet aber auch die Zustim­mung der Baugruppe.

Kann der geleis­te­te Bei­trag auf ein Fol­ge­pro­jekt über­tra­gen werden?

Nein. Die Beträ­ge (Geld, Pla­nungs­un­ter­la­gen) aus dem Pro­jekt kön­nen nicht auf ein Fol­ge­pro­jekt über­tra­gen wer­den. Grund­sätz­li­che Zie­le für ein Bau­pro­jekt kön­nen aber als Vor­la­ge für ein Fol­ge­pro­jekt ver­wen­det wer­den, wodurch die­ses even­tu­ell pro­fi­tie­ren kann.

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